Bundesförderung Österreich


Das große Förderprogramm der Kommunalkredit Public Consultion (KPC) für

  • Unternehmen
  • konfessionelle Einrichtungen und
  • Vereine

nennt sich "Umweltförderungen im Inland" (UFI) in der Zuständigkeit des Lebensministeriums.
    
Seit 1.10. 2009 gelten untenstehende aktualisierte Bedingungen für Betriebe:

  • gefördert werden sog. umweltrelevante Investitionen (im wesentlichen CO2 reduzierende Maßnahmen)
  • über zwei Förderwege a. Zuschüsse bis zu 30% aller umweltrelevanten Investitionskosten b. Zuschüsse
  • bis zu 40% der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten
  • Als Grundlage zur Bestimmung der Förderhöhe bei Gebäudesanierungen gilt der Energieausweis.
  • Kapazitätsausweitungen werden nicht gefördert, sondern anteilig herausgerechnet.
  • es werden nur freiwillige Investitionen gefördert.
  • die Amortisation darf nicht zu schnell sein (in der Regel größer 3 Jahre).
  • Der Zeitpunkt des Ansuchens bei der KPC ist strikt einzuhalten.


Solaranlagen bis 100 m²


Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung sowie solare Großanlagen

Fördersatz
100 EUR/m² (Standardkollektoren)
150 EUR/m² (Vakuumkollektoren)
jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten

Mehr Information:
Förderprogramm Solaranlagen bis 100 m²


Solaranlagen ab 100 m²


Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung sowie solare Großanlagen,
Solaranlagen (auch kleiner als 100 m²) zum thermischen Antrieb für Kühlanlagen.

Fördersatz
max. 20% der umweltrelevanten Investitionskosten

Mehr Information:
Förderprogramm Solaranlagen ab 100 m²

Die Förderstelle





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